Mittwoch, 16. November 2011

Kreditvergabe - Betrachtungen aus Bankensicht

Kreditvergabe - Betrachtungen aus Bankensicht - von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Bankkaufmann (IHK) sowie Kreditspezialisten  (IHK)

Deutsche Universalbanken wie die Commerzbank, Deutsche Bank oder die DKB AG etc. vergeben Darlehen an Dritte; die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Kreditwesengesetz. Die Kreditvergabepraxis einer jeden Banken wird durch die gültigen Eigenkapitalstandards limitiert. Das maximale Volumen der Kredite wird dabei mit dem verfügbaren Eigenkapital der Bank verknüpft. Das "Ameisenprinzip" sagt sozusagen: die Größe des zu schleppenden Gewichts (Kredits) muss in einer gewissen Relation zum Körpergewicht (Eigenkapital) stehen.



Eine Ameise schleppt bis zum zehnfachen des eigenen Gewichts.

Nach § 10 Kreditwesengesetz gilt vereinfacht gesagt: bei einer Aktiengesellschaft mit 10.000.000 Aktien a 50 €; 500.000.000 € Eigenkapital. Warum? Bei Gründung der AG mussten pro Aktie 50 € der Bank zur Verfügung gestellt werden.
Ganz vereinfacht: die Bank hat von den Eigentümern 50 € in der Kasse bei Gründung. Dann kommen die Kinder und zahlen auf die Sparkonten 100 € ein und einige Kaufleute im Dorf erhalten ein Darlehen von 100 €; die Kinder bekommen Zinsen von 1%; die Darlehensnehmer zahlen 11% Zinsen pro Jahr. Die Eigenkapitalquote beträgt 50%; die Bank kann auch dann immer noch nicht in die Insolvenz gehen, wenn von den 100 € Darlehen 40% nicht zurückgezahlt werden. Ein solcher Forderungsausfall führt dazu, dass das Eigenkapital auf 10 € fällt.

Trotzdem haben es Banken geschafft in wirtschaftliche Probleme zu kommen.

Zur Reduzierung des Insolvenzrisikos von Banken und deren möglichen Folgekosten zielten die G 10 Staaten eine Übereinkunft genannt “Basel I “ und ist auf die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Marktteilnehmer gerichtet.
Diese Vereinbarungen wurden in den 90er Jahren internationaler Standard. Die Einhaltung der vereinbarten Standards wird von der jeweilige Bankenaufsicht des Landes überwacht.
Die Bestimmungen aus Basel I werden ergänzt durch Basel II (Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften für Banken / Kreditinstitute).

Basel II besteht aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen, wichtig ist dabei folgendes

1.
Risiken dokumentieren und überwachen:
* Kreditausfallrisiken – bestimmt durch ein internen oder externen Ratings
* Marktpreisrisiken – z.Bsp. Änderungen des Wechselkurses, Änderungen von Zinssätzen, Änderungen von Preisen des Geldmarktes
* Operationelle Risiken – ein Risiko direkter oder indirekter Verluste infolge unzulänglicher oder ausfallender interner Verfahren, Mitarbeiter oder Systeme
2.
Bankaufsichtl
* die laufende Überprüfung der Risikosteuerung und des Berichtswesens der Kreditinstitute
* die Überwachung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
3.
Erweiterte Offenlegung und Informationspolitik mit dem Ziel = Stärkung der Marktdisziplin bei folgenden Aspekten:
* Eigenkapitalstruktur des Kreditinstitutes:
Höhe des Kernkapitals, wobei getrennt offen zu legen sind:
> Eingezahltes Stammkapital
> Rücklagen
usw.

Basel II wirkt auf den Markt wie folgt:
• Der Zugang zum Kreditmarkt wird begrenzt durch Kreditwürdigkeitsansprüche (z. B. Scoring-Rating-Verfahren), welche die Eigenkapitalunterlegung seitens der Banken berücksichtigen.
Darlehensnehmer mit dem besten Rating, also der besten Bonität, erhalten die günstigsten Kreditkonditionen. Diese benötigen aber die wenigsten Kredite.
Die Beziehung zwischen Bank und Kreditnehmer wird anonym.


Jetzt gilt Basel III: Infolge der Finanzkrise und der mit Basel II gesammelten Erfahrungen wurde hier weiterentwickelt.Mit Basel III wurde im Dezember 2010 ein neues Regelwerk veröffentlicht, das ab 2013 schrittweise in Kraft treten soll. Bei Basel II steht die Risikomessung im Focus. Bei Basel III geht es um die Definition des Eigenkapitals und die erforderlichen Mindestquoten. Die bisherigen Regelungen von Basel II werden überarbeitet und ergänzt.

Der Kreditentscheidungsprozess einer Bank wird maßgeblich von drei Eckpunkten getragen:

1 ) der materiellen Kreditwürdigkeit und somit seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

2) der persönlichen Kreditwürdigkeit

3) der gestellten und bewerteten Sicherheit

Der Kreditentscheidungsprozess ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Kreditgeber z.Bps. aus den Basel I – III stark anonymisiert und von der hohen Finanzmathematik dominiert.

Der Kreditnehmer selbst hat nur noch wenig Spielraum die Bank von sich zu überzeugen. Zur Beurteilung bzw. Klassifizierung der materiellen Kreditwürdigkeit von Bankkunden vertrauen die Kreditinstitute auf definierte Kennziffern wie z. Bsp. das Vermögens- / Schuldenverhältnis, die Kapitaldienstdeckung oder den Zinsdeckungsgrad bzw. die Ausgabenquote. Diese Punkte gelten oft als harte / objektive Fakten.

Die persönliche Kreditwürdigkeit wurde bislang geprägt durch Faktoren wie Bildungstand oder – grad, Berufsstand oder Familienstand. In den letzten Jahren kamen zusätzliche Informationsquellen Dritter wie der Schufa-Score hinzu. Hier können das gesamte Kreditverhalten als auch zusätzliche persönliche Daten wie die Anzahl der Voranschriften und somit Umzugshäufigkeit eingebunden werden. Diese Positionen sind als softe / subjektive Faktoren einzustufen.

Die Bewertung einer Sicherheit durch den Kreditgeber erfolgt immer in Anlehnung an den Ernstfall, das bedeutet Verwertung der Sicherheit. Die daraus resultierenden Abschläge werden aber maßgeblich durch die der Bank zur Verfügung stehenden Informationen zu Lage / Umfeld, Architektur- / Planungsqualität und auch Bau- / Ausführungsqualität und deren subjektiver als auch objektiver Bewertung geprägt.

Die von der Bankenaufsicht geprüften Risikobewertungssysteme ermitteln aus allen diesen Daten und Fakten die Risikokennziffer des Antragstellers, die oft als Ratingnote bezeichnet wird.

Jede Bank hat unterschiedliche Schwerpunkte und somit auch Zielkunden, so dass die Ratingsysteme diesen auch in gewisser Weise Rechnung tragen und zu differenzierten Bewertungen der Kunden führen.

Es gilt wie so oft die Frage zu klären, wer passt zu wem?

www.bankrecht-berlin.de

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Rechtsfragen rund um Immobilienfinanzierungen - Workshop in Berlin 2012 / 2013

Im Rahmen von Expertengesprächen rund um die Entwicklungen von Immobilienfinanzierungen sprachen Interessierte unter Leitung von Rechtsanwalt Klevenhagen über die Rechtsfragen rund um Immobilienfinanzierungen.

Highlights waren: 


Den Grundlagenvortrag hielten ehemalige Mitarbeiter im Kreditbereich dazu: "Für die Kreditbewilligung sind seitens der Bank neben Unterlagen über das Objekt auch Berechnungen notwendig. Im standardisierten Massenkundengeschäft (BauFi, DKB, etc.) gelten andere Regeln als bei komplexen Immobilienfinanzierungen. Häufig haben die Darlehensnehmer oder Interessenten Probleme die Verfahrensgänge nachvollziehen zu können. So ist z.B. die Frage des Schufa-Scorewerts des Eigentümers auch bei Immobilienfinanzierungen von erheblicher Bedeutung."

Rechtsanwalt Christian Röhlke berichtete über Finanzierung von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen; Herr Klevenhagen, ebenfalls Rechtsanwalt, erläuterte die aktuelle Rechtsprechung zu Schufa-Auskünften: "Trotz der veränderten Rechtslage können wir Betroffenen häufig nur durch einstweilige Verfügungen helfen, weil seitens der Vertragspartner der Schufa immer noch kein Bewusstsein entwickelt hat für die Schäden, die falsche Schufa-Auskünfte anrichten".

Experte Klevenhagen berichtete über die Highlights der letzten Monate, insbesondere Prozess-Strategien und Zwangsvollstreckungen in dem Bereich der Immobilien. Einigkeit herrschte bei den Teilnehmern, dass durch entsprechende Beratung und Einbeziehung in- und ausländischen Partnern die Marktchancen des Immobilienbereiches genutzt werden sollten. Dieses gilt insbesondere bei komplexen Immobilienfinanzierungen. 



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